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Brandschutzschalter- und Rauchmelderpflicht - Schonfristen enden im Dezember!

Der Brandschutzschalterpflicht unterlagen bisher v.a. öffentliche und leicht entzündbare Gebäude. Ab dem 18.12.17 müssen sie auch in den übrigen Wohn- und Geschäftshäusern installiert werden.

Die bisher nur für Neubauten geltende Rauchmelderpflicht gilt ab dem 31.12.17 auch für alle Bestandsbauten

Beide Vorschriften sind keineswegs Schikane, sie sollen vielmehr die Bevölkerung schützen, denn dies sind die Fakten: 200.000 Brandfälle pro Jahr in Deutschland - 600 Tote - 6.000 Schwer- und 60.000 Leichtverletzte - Sachschäden in Milliardenhöhe.

Sie wollen mehr zu dem Thema erfahren? Auf dieser Seite finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Brandschutz und wie Sie sich schützen können. Natürlich beraten wir Sie auch gerne zu diesen und weiteren Themen in einem persönlichen Gespräch, und erstellen Ihnen bei größeren Anfragen ein unverbindliches Angebot für Montage und Wartung. Anruf genügt!

Brandschutzschalter geben Sicherheit

Seit dem 1.2.16 wird der Einbau nicht mehr nur empfohlen, sondern ist gemäß DIN VDE 0100-420:2016-02 in folgenden Bereichen auch Pflicht:

  • Alle stark frequentierten Gebäude wie Bahnhöfe, Flughäfen, öffentliche Gebäude, Schulen und Kindertagesstätten, Seniorenheime, Krankenhäuser, Barriere-freie Wohnungen.
  • Alle Gebäude die leicht entzündbar sind bzw. solche Materialien beinhalten, wie Holzhäuser, Scheunen, Lagerräume mit brennbaren Materialien, holzverarbeitende Betriebe.
  • Betreiber großer Büro- und Gewerberäume sowie Einkaufszentren.

Übrigens sind die Brandursachen nicht immer umgefallene Kerzen oder eingeschlafene Raucher. Ein Bericht von 2010 meldet, dass rund ein Viertel aller Brände auf Störfälle in meist veralteten Elektrosystemen zurückgehen. Wussten Sie, dass in ca. 60% der deutschen Haushalte noch alte Leitungen, Sicherungen etc. verbaut sind?

Rauchmelder können Leben retten

In Neubauten sind Rauchmelder in fast allen Bundesländern bereits jetzt gesetzlich vorgeschrieben. In Bayern wird es am 31.12.2017 auch für bestehende Wohnungen ernst. Sie müssen Rauchmelder nachrüsten:

  • Vorgeschrieben ist laut Gesetz, mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Für oft frequentierte Räume, wie z.B. Wohnzimmer wird der Einbau von Rauchmeldern ebenfalls empfohlen

  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)

  • Der Besitzer der Wohnung (in der Regel der Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Hier ein paar Tipps:

Weniger Zeit für Kundendienst durch vernetzte Geräte

Manche Rauchmelder (z.B. der Testsieger von Ei Electronics) können auch vernetzt werden. Sie sparen Zeit und Geld für den Service, da über eine kostenlose App viele Einstellungen selbst ausgelesen werden können. Dadurch erfahren Sie alles über aktuelle Geräte-Einstellungen sowie Akku-Ladung. So können auch evtl. Bedienungsfehler oder Missbrauch genau nachgewiesen werden. Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

Vorteil für Vermieter

Sollte ein Mieter in der Pflicht sein, die vorgeschriebenen, regelmäßigen Tests (Auslösen des Rauchmelders zu Testzwecken) durchzuführen, kann der Vermieter dies mit der App jederzeit überprüfen und mögliche Nachlässigkeiten nachweisen. Es erspart auch das häufige Rufen des Kundendienstes, da Sie die Einstellungen auch selbständig überprüfen können.

Rauchmelder kein Selbstzweck

Bedenken Sie auch, dass das Gesetz im Ernstfall Leben retten kann und dass Sie als Vermieter im Schadensfall haften. Dieses Video zeigt die Simulation eines Wohnungsbrandes:

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